Am 02.04.2019 wurden die folgenden Punkte besprochen:
Die Architekten stellen Varianten mit grundsätzlichen Überlegungen zur Baukörperkomposition der Synagoge zur Schloßstrasse vor (Anlage). Die Varianten werden eingehend diskutiert, dabei werden einige Ansätze verworfen und andere als weiterentwicklungsfähig identifiziert.
Nach Rückfrage mit Frau Masopust (Bauaufsicht BLB) werden die Varianten, die den Eingangsbereich in den Strassenraum verschieben, von Architekt und BLB als sehr wahrscheinlich nicht genehmigungsfähig eingestuft.
Die Varianten K_06, K_07, K_08, K_09, K_10 werden daher nicht weiterverfolgt.
Als weiterentwicklungsfähig werden die Varianten K_05, K_11, K_12, K_13, S_02, S_04, S_07, S_12 beurteilt.
Über die Varianten R_01, R_02, R_03 wurde noch nicht entschieden.
Am 03.04.19 findet ein weiterer Termin in kleiner Runde zwischen Hr. Joffe und Büro Haberland statt, um die Weiterentwicklung der ausgewählten Varianten zu besprechen.
Am 09.04.19 findet ein Termin gemeinsam mit BLB statt, um über die neuen Ergebnisse zu beraten.